Die Vorgehensweise
Während der probatorischen Phase mit insgesamt 5 Probe-Stunden/Terminen können sich Eltern, Patient und Psychotherapeutin gegenseitig kennenlernen. Bei den ersten Terminen werden unter anderem auch organisatorische Dinge besprochen, die zur Aufnahme einer Psychotherapie nötig sind, damit nach Antragstellung keine unnötigen Wartezeiten für den Patienten entstehen. Es werden Formulare ausgehändigt, die sich aus folgendem zusammensetzen:
› Konsiliarbericht (Formular, welches der Kinderarzt oder der Hausarzt über den Patienten ausfüllen muss)
› Formular zur Beantragung einer Psychotherapie (vom Antragsteller, bzw. deren Eltern zu unterzeichnen)
› Schweigepflichtentbindungen gegenüber Schule, Jugendamt oder ähnlichem falls nötig
› Behandlungsvertrag mit allen nötigen Informationen über den Ablauf
In den probatorischen Sitzungen haben Patient und Eltern / Sorgeberechtigte die Möglichkeit, ausführlich über die Probleme zu sprechen, die zur Aufnahme der Psychotherapie geführt haben. Um sich ein genaues Bild über die Ausprägung der Probleme und deren Ursachen zu machen, aber auch um die Familie mit ihren Stärken und Schwächen genauer kennen zu lernen, stelle ich viele Fragen und verwende Fragebögen und psychologische Testverfahren. Sofern keine aktuelleren Befunde vorliegen, findet eine individuelle Basis- und ergänzende Diagnostik statt, die bestehen kann aus:
› Intelligenz- und Leistungstests
› Projektiven Verfahren
› Spezifischen Tests zum jeweiligen Problem
Wenn alle Unterlagen zur Beantragung beisammen sind, wird die Psychotherapie bei der Kasse beantragt. Normalerweise beantragen wir erst einmal ungefähr 25 Termine, danach entscheiden wir, ob wir noch weitere Stunden beantragen wollen.
Wie lange eine Therapie andauert, hängt von der Symptomatik und dem Leidensdruck der jeweiligen Person ab. Eine vorzeitige Beendigung der Psychotherapie sollte vorher besprochen werden, damit gegebenenfalls andere Hilfen oder Therapien rechtzeitig beantragt werden können.

