Kosten

Bei Patientinnen und Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, werden die ersten Behandlungsstunden („probatorische Sitzungen“), die einer Klärung der Therapienotwendigkeit dienen, nach Vorlage der Chipkarte mit der Krankenkasse direkt abgerechnet.
Die eigentliche Psychotherapie ist eine Kassenleistung, die beantragt werden muss. Bei einer Kurzzeittherapie (ca. 6 Monate Dauer) erfolgt die Genehmigung in der Regel sehr schnell, bei einer Langzeittherapie prüfen die Kassen individuell über zugezogene Gutachter, ob eine sogenannte „Störung mit Krankheitswert“ vorliegt und der Behandlungsansatz angemessen ist. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen alle gesetzlichen und die meisten privaten Kassen die Kosten für eine Psychotherapien. 
Auch die Kosten für die Diagnostik einer Lese-Rechtschreib-Störung oder einer Dyskalkulie werden von den Krankenkassen getragen.

Privatversicherte sollten prüfen, in welcher Weise Psychotherapie Bestandteil ihres Versicherungsvertrages ist. Der Stundensatz privat finanzierter psychotherapeutischer Leistungen orientiert sich an der „Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ (GOP).

Werden von Ihnen darüber hinaus gehende Leistungen, wie z.B. psychologische Gutachten oder ausführliche schriftliche Befundberichte etc. gewünscht, wird Ihnen dies nach vorheriger Absprache entsprechend der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt.

Beachten Sie weiterhin, dass Kosten für Sie persönlich entstehen können, wenn Sie vereinbarte Termine nicht wahrnehmen bzw. bei Verhinderung nicht rechtzeitig absagen (dazu näher unter Terminabsagen).