Sprechstunde
Bevor wir uns persönlich kennenlernen, können Sie sich hier schon einmal vorab über einige Dinge informieren.
Der Gesetzgeber hat mit dem Versorgungsstärkungsgesetz im April 2017 eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie veranlasst, um Patienten zeitnah einen niederschwelligen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung zu bieten und das Angebot flexibler zu gestalten.
Die neu eingeführte Leistung „Psychotherapeutische Sprechstunde“ dient der Abklärung, ob und wie eine Weiterbehandlung erfolgen soll. Falls Sie also unsicher sind, ob überhaupt eine Psychotherapie Ihrem Kind helfen könnte oder falls Sie gar nicht wissen, ob überhaupt ein Problem vorliegt, was einer Behandlung bedarf, können Sie sich bei uns beraten lassen.
Wir versuchen gemeinsam mit Ihnen zu klären, wie sich das Problem beheben lässt. Hierfür bieten wir Ihnen zeitnahe Beratungstermine an. Falls wir zu der Entscheidung kommen, dass eine Psychotherapie helfen kann, ist es natürlich möglich, die Behandlung in unserer Praxis durchzuführen, wenn wir zeitlich passende Termine anbieten können.
Einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren Sie gerne unter 06722 9373308 oder per Mail an die Praxis.

